Dr. phil., habil., h. c., Dipl. Psych.

Psychologische Psychotherapeutin
Psychoanalytikerin
Gruppenpsychotherapeutin
Lehranalytikerin
Supervisorin

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- Mitgliedschaften
Die Ethikrichtlinien von Fr. Dr. Ammon orientieren sich an den Ethikrichtlinien der Deutschen Akademie für Psychoanalyse e. V.
Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich auf folgende ethische Grundsätze:
Allgemeine ethische Grundsätze
Die Mitglieder des Vereins verpflichten sich auf folgende ethische Grundsätze:
Allgemeine ethische Grundsätze
- Die Haltung und das Verhalten des Psychotherapeuten steht im Dienste der Beziehungen in der inneren und äußeren Welt der Patienten. Sie zielen auf deren Wiederherstellung, Förderung und Entwicklung ab. Als Voraussetzung soll der Psychotherapeut selbst ein breites Spektrum an Handlungsmöglichkeiten und Denkweisen zur Verfügung haben.
- therapeutische Beziehung ist ein wechselseitiges übertragungs- und Gegenübertragungsgeschehen, das im Rahmen eines analytischen, interpersonellen und gruppendynamischen Prozesses erkannt und bearbeitet werden muß. Aus der Dynamik des Unbewußten entfalten sich bewusste und unbewusste gruppendynamische Prozesse, die erkannt und bearbeitet werden müssen. Dazu muss der Psychotherapeut die Grenzen des therapeutischen Raumes verlässlich und sicher herstellen und bewahren.
- Ein Psychotherapeut achtet jederzeit die Würde und Integrität des Patienten.
- Ein Psychotherapeut ist verpflichtet, den analytischen Prozess durch Abstinenz zu sichern. Daraus folgt, dass er niemals seine Autorität und professionelle Kompetenz missbräuchlich dafür einsetzt, durch den Patienten oder dessen Familie Vorteile zu erzielen. Sexuelle Beziehungen zu Patienten sind untersagt. Der Psychotherapeut achtet das Abstinenzgebot auch über die Beendigung der analytischen Arbeitsbeziehung hinaus. Die Abstinenz muss auch gegenüber den Personen eingehalten werden, die den Patienten nahe stehen. Soziale und außertherapeutische Kontakte sind möglichst gering zu halten und sind so zu gestalten, dass sie die therapeutische Beziehung und die eigene Unabhängigkeit möglichst wenig beeinträchtigen.
- Der Psychotherapeut hält sich an die rechtlichen Bedingungen seiner Berufstätigkeit (Berufsordnung).
- Er beachtet die Informations- und Aufklärungspflicht gegenüber seinen Patienten unter fachlichen Gesichtspunkten. Dies gilt insbesondere für die Indikationsstellung und den Behandlungstrakt.
- Der Psychotherapeut unterliegt der psychotherapeutischen Schweigepflicht entsprechend den diesbezüglichen Bestimmungen der Berufskammern.
- Der Psychotherapeut achtet darauf, seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten und zu fördern. Er soll sich körperlich und psychisch nicht überfordern.
- Der Psychotherapeut ist zur Fortbildung und Supervision/Intervision verpflichtet und gegebenenfalls zu weiteren persönlichen Analysen bereit.